Sondernutzung von Strassengrund
Im Gebiet der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan ist für die Nutzung von öffentlichen Gut, sei es zum privaten oder geschäftlichen Zwecke, ein Ansuchen gem. Kärntner Straßengesetz § 57 zu stellen. Diese Nutzung betrifft unter anderem die in der Verordnung Gebrauchsabgabe angeführten Baulichkeiten und Durchführung verschiedener Aktivitäten. Insbesondere:
- Gastgärten
- Vorbauten
- Zäune oder Mauern
- Freistehende Vitrinen oder Schaukästen
- Leuchtschriften
- Automaten
Das Ansuchen muss mindestens 4 Wochen vor der Maßnahme gestellt werden. Das dafür erforderliche Ansuchen finden Sie im Downloadbereich.
Wegabzweigungen von der Strasse zu Privatgrundstücken
Neue Fahr- oder Gehwegabzweigungen von öffentlichen Straßen zu Privatgrundstücken oder Baulichkeiten dürfen gem. Kärntner Straßengesetz § 55 nur mit Zustimmung und Weisungen bzw. Anleitungen des Bauamtes der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan erfolgen. Das dafür erforderliche Ansuchen finden Sie im Downloadbereich.
Tiefbau & Straßenverwaltung
Bmst. Ing. Daniel Kohlweiß
Bau- & Wirtschaftshof | Handelsstraße 2 | 9300 St. Veit/Glan