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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.sv.or.at bzw. www.stveit.com

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt.

Auf einigen Seiten wird das Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1 von Text und Bildern von Text unterschritten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) nicht erfüllt.

Einige Downloadlinks enthalten keine Informationen zu Dateityp und Größe. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt.

Einige unserer PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen und Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos verfügen über keine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Stadt St. Veit and der Glan liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. Oktober 2021 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 31.10.2021 überprüft.

 

Nähere Informationen unter

Mag. Karin Schweighofer

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Rathaus | Stockwerk 3

+43 4212 5555-205

karin.schweighofer@stveit.com

 

Nicole Juric BA

Stadtmarketingmanagerin & Social Media

+43 4212 49666-406

nicole.juric@stveit.com 

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