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Kanalanschluss & Wasseranschluss

Kanalanschluss

Die Eigentümer/Eigentümerinnen von Grundstücken, die im Kanalisationsbereich der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan liegen, sind verpflichtet, die errichteten Gebäude an die Kanalisationsanlage der Gemeinde anzuschließen. Die Anschlusspflicht wird durch Bescheid des Bürgermeisters ausgesprochen, der Anschlussauftrag kann auch im Zuge des Baubewilligungsverfahrens verfügt werden.

Im Downloadbereich finden Sie das Formular zum Ansuchen um Abklärung der infrastrukturellen Einrichtungen. 

Kanalanschlussbeitrag

Im Gemeindegebiet von St. Veit an der Glan müssen Besitzer/Besitzerinnen aller Liegenschaften, für die eine gesetzliche Anschlusspflicht an den öffentlichen Kanal besteht, einen einmaligen Kanalisationsbeitrag leisten. Bei Änderungen von Gebäuden (Zubau, Umbau oder deren Verwendungsart) ist ein Ergänzungsbeitrag zu entrichten.

Die Höhe des Kanalanschlussbeitrages ergibt sich aus der Vervielfachung der nach den Ansätzen des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz ermittelten Bewertungseinheiten mit dem von der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan festgesetzten Beitragssatz.

Der einmalig zu entrichtende Kanalanschlussbeitrag beträgt

  • € 2.154,97/Bewertungseinheit (der Beitrag versteht sich inkl. 10 % Ust.).

Die Kanalgebühr ist eine laufend zu leistende Gebühr für alle Objekte, die an einen Kanal der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan angeschlossen sind. Die Gebühr beträgt € 0,97/m² verbaute Fläche (die Gebühren verstehen sich inkl. 10 % USt).


Wasseranschluss

Die Eigentümer/die Eigentümerinnen der im Versorgungsbereich gelegenen Grundstücke, die bebaut oder mit Wasser zu versorgen sind, sind verpflichtet, ihr Grundstück an das städtische Wasserversorgungsnetz anzuschließen und den Bedarf an Trink- und Nutzwasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage zu decken. Das Wasseranschlussansuchen kann auch im Zuge des Baubewilligungsverfahrens verfügt werden. Das Ansuchen finden Sie im untenstehenden Downloadbereich.

Wasseranschlussbeitrag

Für den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde St. Veit/Glan sind die Eigentümer/Eigentümerinnen von Grundstücken oder Bauwerken zur Entrichtung eines Wasseranschlussbeitrages verpflichtet. Bei Änderungen von Gebäuden (Zubau/Umbau) oder deren Verwendungsart ist ein Ergänzungsbetrag oder Nachtragsbetrag zu entrichten.

Die Höhe des Wasseranschlussbeitrages ergibt sich aus der Vervielfachung der nach den Ansätzen des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz ermittelten Bewertungseinheiten mit dem vom Gemeinderat der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan festgesetzten Beitragssatz. Der einmalig zu entrichtende Wasseranschlussbeitrag beträgt

  • € 879,25/Bewertungseinheit (der Beitrag versteht sich inkl. 10 % USt).
Nähere Informationen unter

Wasseranschluss | Erich Schöffmann

Wasserwerk | Handelsstraße 21 | 9300 St. Veit/Glan

+43 4212 5555-804

erich.schoeffmann@stveit.com

 

Simone Zedlacher

Finanz-, Abgaben- & Wirtschaftsabteilung | Rathaus | Stockwerk 1 | Zimmer 10

+43 4212 5555-607

simone.zedlacher@stveit.com