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Wohnen

Die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan ist Eigentümer von rund 1400 Gemeindewohnungen.

In St. Veit an der Glan kann jeder/jede volljährige Gemeindebürger/Gemeindebürgerin mittels dem im Downloadbereich befindlichen Wohnungsansuchens um ein Gemeindewohnung ansuchen. Das Ansuchen übermitteln Sie bitte persönlich, per Post oder eingescannt per E-Mail (mit Unterschrift) an das Wohnungsamt der Stadtgemeinde St. Veit. Sie erhalten danach eine schriftliche Mitteilung darüber, dass Ihr Ansuchen eingelangt ist und Sie als Wohnungswerber/Wohnungswerberin registriert sind. Nach Ablauf von 3 Jahren ist Ihr Ansuchen zu erneuern.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Besuch der Wohnungssprechtage im Beisein des Wohnungsreferenten Voraussetzung für die Zuweisung einer Wohnung ist. Gerne können Sie bei Frau Petra Pichler telefonisch unter +43 4212 5555-705 einen Termin vereinbaren.

 

Nach Bezug einer Wohnung kann bei entsprechender Voraussetzung um Wohn- bzw. Mietzinsbeihilfe beim Amt der Kärntner Landesregierung angesucht werden. Näheres dazu finden Sie auf unter dem Servicebereich Förderungen, Zuschüsse & Abgaben.

Zukünftige Pflichten der Mieter/Mieterinnen

  • pflegliche Behandlung
  • regelmäßige Wartung
  • regelmäßiges Lüften und Beheizen
  • Schadensfall: rasche Meldung an die Technische Hausverwaltung: +43 664 8542131

 

In Notfällen können Sie bei Schäden die Bereitschaftsdienste der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan kontaktieren:

Bereitschaftsdienst Wasserwerk: +43 664 2113709

Bereitschaft Liegenschaftsverwaltung: +43 664 8542131

Nähere Informationen unter

Petra Pichler

Wohnungsamt | Rathaus | Stockwerk 2 | Zimmer 35

+43 4212 5555-705

petra.pichler@stveit.com

Ergänzende Informationen