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Flächenwidmung & Bebauungspläne

Flächenwidmung

Jede Gemeinde muss mittels Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufstellen, um die Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet zu erfüllen.

Der Flächenwidmungsplan regelt die Raumordnung, in Abstimmung mit dem örtlichen Entwicklungskonzept, den konkreten Verwendungszweck und legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Das gesamte Gemeindegebiet von St. Veit an der Glan wird räumlich gegliedert und die Nutzungsart für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festgelegt. Auch die Ziele und Festlegungen der überörtlichen Raumordnung müssen im Flächenwidmungsplan ersichtlich sein.

Wenn Sie sich über die Widmung eines Grundstückes informierten wollen, können Sie entweder direkt im Bauamt Einsicht in die Flächenwidmungspläne der Stadtgemeinde St. Veit nehmen oder über die Homepage der Kärntner Landesregierung in den Kärnten Atlas KGIS die Widmungsinformation heraussuchen.

Im Kärnten Atlas ist die Widmung eines Grundstücks in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Grün | Grünflächen
  • Gelb | Verkehrsflächen
  • Orange | Bauland - Wohngebiet
  • Rot | Bauland - Geschäftsgebiet
  • Grau | Bauland - Gewerbegebiet

Umwidmung von Grundstücken

Da der Flächenwidmungsplan die Ziele der örtlichen Gemeindeentwicklung umfasst und das Interessen von benachbarten Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen nicht verletzt werden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Grundstück umgewidmet werden kann.

Die Umwidmung eines Grundstücks kann im Bauamt der Stadtgemeinde beantragt werden. Nach der Einreichung des Antrags, in schriftlicher Form erfolgt eine Vorprüfung der Gemeinde und Aufsichtsbehörde. Nach einer vierwöchigen Kundmachung entscheidet der Gemeinderat über die Befürwortung oder Ablehnung des Antrags. Danach erfolgt die Überprüfung der Entscheidung des Gemeinderats durch die Kärntner Landesregierung. Der Beschluss wird mit der Veröffentlichung in der Landeszeitung rechtswirksam.

Bitte bedenken Sie, dass ein Verfahren zur Umwidmung eines Grundstückes bis zu 1,5 Jahre dauern kann. Den Antrag zur Umwidmung finden Sie im Downloadbereich. Die Kosten der Umwidmung hängen von den Gegebenheiten des Grundstücks ab. Das Bauamt informiert Sie gerne direkt über die anfallenden Kosten.

Gerne steht Ihnen das Bauamt der Stadtgemeinde St. Veit für Fragen zum Ablauf eines Widmungsverfahrens zu Verfügung. Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt nötig.


Bebauungsplan

Aufbauend auf das örtliche Entwicklungskonzept und den Flächenwidmungsplan gibt der Bebauungsplan Auskunft über die Art der Erschließung und Bebauung des Baulandes. Für das gesamte als Bauland gewidmete Gemeindegebiet ist mittels Verordnung von dem Gemeinderat ein textlicher Bebauungsplan zu erlassen. Für einzelne Flächen oder zusammenhängende Teile des Baulandes kann ein Teilbebauungsplan erlassen werden, wenn es zur Sicherstellung einer geordneten Bebauung erforderlich ist.

Inhalte des Bebauungsplanes:

  • Mindestgröße der Baugrundstücke
  • Bauliche Ausnutzung der Baugrundstücke
  • Bauweise
  • Bauhöhe
  • Baulinien
  • Ausmaß der Verkehrsflächen

Die textlichen Bebauungspläne des Gemeindegebiets St. Veit an der Glan und des Altstadt Kerngebiets werden auf der Amtstafel kundgemacht und hier veröffentlicht. 

Nähere Informationen unter

Ing. Johann Staudacher-Allmann

Bauamt | Rathaus | Stockwerk 2 | Zimmer 25

+43 4212 5555-401

Johann.Staudacher-Allmann@stveit.com

Ergänzende Informationen