Bauen & Umbauen
Alle Bauvorhaben in St. Veit an der Glan unterliegen der Kärntner Bauordnung. Auch kleine bauliche Maßnahmen wie Terrassenüberdachungen, Änderungen der Außenfassade oder Einfriedungen müssen der Gemeinde zumindest gemeldet werden. Je nach Bauvorhaben werden die Vorgehensweisen folgend unterschieden.
Arten der Bauverfahren
- Bewilligungs- und mitteilungsfreie Bauvorhaben:
Gemäß § 2 der Kärntner Bauordnung gibt es bauliche Maßnahmen, die keiner Baugenehmigung oder Mitteilung erfordern. Dies sind zum Beispiel Grabstätten, Springbrunnen, Fahnenstangen oder Blitzschutzanlagen. Eine Auflistung der meldefreien Bauvorhaben finden Sie hier.
- Bewilligungsfrei aber mitteilungspflichtige Bauvorhaben:
Bestimmte Bauvorhaben unterliegen zwar keiner Baubewilligung, sind jedoch nach § 7 der Kärntner Bauordnung vor dem Beginn ihrer Ausführung dem Bauamt St. Veit schriftlich zu melden. Ein Auflistung der mitteilungspflichtigen Vorhaben finden Sie hier.
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben:
Laut Kärntner Bauordnung § 6 müssen der Neubau, die Änderung, die Änderung der Verwendung und der Abbruch von Gebäuden und baulichen Anlagen durch ein Bauverfahren bewilligt werden.
Gerne steht Ihnen das Bauamt der Stadtgemeinde St. Veit für Fragen zum Ablauf eines Bauverfahrens bzw. zur Klärung der Art des Bauprojekts zur Verfügung. Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt nötig.
Mitteilungspflichtige Bauvorhaben
Mitteilungspflichtige Bauvorhaben sind vor dem Beginn der Ausführung dem Bauamt schriftlich bekanntzugeben. Neben der kurzen Beschreibung des Vorhabens muss der Ausführungsort einschließlich der Katastralgemeinde und der Beginn des Bauprojekts angeführt werden. Das Antragsformular befindet sich im Downloadbereich.
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Bauansuchen
Für ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben nach § 6 K-BO ist die Erteilung einer Baubewilligung vom Bauamt St. Veit an der Glan erforderlich. Nachdem Sie das Bauansuchen gestellt haben, wird das Bauverfahren eingeleitet.
Benötigte Dokumente:
- Bauansuchen
- Eigentumsnachweis (Grundbuchsauszug nicht älter als 3 Monate)
- Zustimmung des Grundeigentümers (der Miteigentümer)
- Zustimmung des Eigentümers eines Superädifikates
- Verzeichnis der Anrainer
- Baubeschreibung | technischer Bericht
- Lageplan | Maßstab 1:500 (2-fach)
- Baupläne | Maßstab 1:100 (2-fach)
- Energieausweis
- Versickerungsnachweis der Niederschlagswässer
- Eventuell Genehmigung Gewerbebetriebe Betriebsanlagen
- Eventuell Bewilligungen bei Nutzungsbeschränkungen
Ein Infoblatt mit detaillierten Informationen zu den Unterlagen und den Gebühren sowie das Formular für Ihr Bauansuchen finden Sie im Downloadbereich.
Zur Koordination und Leitung der Ausführung des bewilligungspflichtigen Bauvorhabens muss ein Bauleiter/eine Bauleiterin bestellt werden, der dem Bauamt vor Beginn der Ausführung bekannt gegeben werden muss.
Baubeginn
Nach Erteilung der Baubewilligung müssen Sie als Bauverantworlicher/Bauverantwortliche den Baubeginn dem Bauamt unverzüglich schriftlich melden. Entsprechendes Formular finden Sie im Downloadbereich.
Bauaufsicht
Ob bei der Ausführung des Bauprojekts die Bestimmungen und Gesetzte der Kärntner Bauordnung eingehalten wurden und/oder Abweichungen von der Baubewilligung erfolgten, muss von einem befugten Unternehmer/einer befugten Unternehmerin bestätigt werden. Die Bestätigung nach § 39 Abs 2 K-BO für den Unternehmer/die Unternehmerin finden Sie ebenfalls im Downloadbereich. Sie ist der Bauvollendungsmeldung anzuschließen.
Bauvollendungsmeldung
Als Eigentümer/Eigentümerin des fertiggestellten Bauprojekts müssen Sie die Vollendung dem Bauamt unverzüglich melden.
Benötigte Dokumente:
- Bauvollendungsmeldung
- Kaminbeschaubefund des Rauchfangkehrers
- Befunde der/des Unternehmen/Unternehmens über die Durchführung nach § 18 Kärntner Bauordnung angeordneten Überprüfungen
- Bestätigung des Unternehmens nach § 39 Abs 2 Kärntner Bauordnung