Sondernutzung Gemeindegrund
Arbeiten auf und neben der Straße
Für Baustellen, Baustofflagerungen, die Aufstellung von Gerüsten, Containern und Kränen sowie Grabungsarbeiten am öffentlichen Gut der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan und dazugehörigen Fahrbahnen, Parkstreifen, Radfahr-, Fußgänger- und Wanderwegen sowie in öffentlichen Garten- und Grünanlagen ist gem. Kärntner Straßengesetz eine straßenverkehrsrechtliche Bewilligung des Bauamtes erforderlich. Die Bewilligung ist auf Antrag der bauausführenden Firma unter Wahrung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu erteilen. Geschwindigkeitsbeschränkungen dürfen nur von der Behörde und nur im notwendigen Ausmaß und nur für die notwendige Strecke angeordnet werden. Das im Downloadbereich befindende Ansuchen muss 4 Wochen vor Aufbau jeglicher Maßnahmen erfolgen.
Bauamt – Verkehr & Straßenpolizei
Harald Petersmann | Hauptplatz 1 | 9300 St. Veit/Glan