Wahlen & Wahlkarte
Aktiv wahlberechtigt (an der Wahl zum Bürgermeister bzw. Gemeinderat, Landtag, Nationalrat, Europaparlament, Bundespräsidenten/Bundespräsidentin) sind alle österreichischen Staatsbürger/Staatsbürgerinnen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht wegen bestimmter gerichtlicher Verurteilungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlkarte
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte. Das Wählen mittels Wahlkarte ist bei jeder Wahl möglich.
Wahlkarte beantragen
- persönlich, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises direkt im Meldeamt der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan
- schriftlich, mit der personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
- online unter www.wahlkartenantrag.at
Wählen mit der Wahlkarte
Mit der Wahlkarte können Sie am Wahltag entweder in einem dafür eingerichteten Wahllokal Ihre Stimme abgeben oder diese für die Briefwahl verwenden.
Eine Wahlkarte, die für die Briefwahl verwendet wird, kann entweder persönlich bei der zuständigen Wahlbehörde (Gemeindewahlbehörde, Bezirkswahlbehörde) abgegeben werden oder mit dem Rücksendekuvert an die zuständige Wahlbehörde postalisch gesendet werden.
Bitte achten Sie bei der Beantragung von Wahlkarten auf geltenden Fristen und berücksichtigen Sie die Dauer etwaiger Postwege.
Anfallende Gebühren & Kosten
Sowohl die Beantragung, als auch der Versand von Wahlkarten sind kostenlos.