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Europawahlen 2024

Wahltag: 09. Juni 2024

Stichtag: 26. März 2024

 

 

Wahlberechtigt:

  • Alle Personen die am Stichtag (26.03.2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österr. Gemeinde geführt werden und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • AuslandsösterreicherInnen die einen gültigen Antrag auf Verbleib in der EU-Wählerevidenz gestellt haben.
  • UnionsbürgerInnen – mit entsprechendem Antrag – mit aktivem Hauptwohnsitz in der Gemeinde

 

DIE WAHLZEITEN: 

Dauer der Stimmenabgabe für die Sprengel 1 bis 14 und 16 bis 18 ist von 8–16 Uhr durchgehend. 

Die Wahlzeit für den Sprengel 15 (Altenheim) wird von 8–11 Uhr, für den Sprengel 19 (Senecura Pflegeheim) von 13–16 Uhr und für die "Besondere Wahlbehörde" von 9–12 Uhr festgesetzt.

 

Wahlservice zur Europawahl 2024

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.

Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 09. Juni ins Wahllokal mit.

 

Wahlkarte:

Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet unter www.meinewahlkarte.at/20527/wahl. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie auch rund um die Uhr auf Ihre Wahlkarte beantragen.

 

UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 05. Juni 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr möglich.

Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Mai zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 09. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.

Wahllokale und Sprengeleinteilung

St. Veit an der Glan ist in 19 Wahlsprengel aufgeteilt. Für jeden Sprengel wurde ein Wahllokal bestimmt. Das für Sie zuständige Wahllokal richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. Die Stimmabgabe erfolgt im Wahllokal in der Wahlzelle. Bitte bringen Sie auf jeden Fall zur Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal einen Nachweis Ihrer Identität mit.

 

– ACHTUNG: VERLEGUNG VON WAHLLOKALEN (Sprengel 2, 9 und 11): 

  • Sprengel 2: Vormals Haus KIMAMA Nebeneingang, Grabenstraße 34 – Jetzt Volksschule St. Veit, Eingang Friesacher Straße, Friesacher Straße 2
  • Sprengel 9: Vormals Bezirkshauptmannschaft Amtsgebäude II, Marktstraße 15 – Jetzt Kindergarten Fröbel, Lastenstraße 1c
  • Sprengel 11: Vormals Musikschule II, Oktoberplatz 5 – Jetzt Volksschule Hörzendorf, Unterbergen 3a

 

 

Nähere Informationen unter

Margret Weilharter | Markus Grünkranz

Meldeamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2a

+43 4212 5555-502 | +43 4212 5555-501

wahlen@stveit.com

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