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Volksabstimmung & Volksbefragung

Volksabstimmung

Bei einer Volksabstimmung wird das gesamte Volk darüber befragt, ob ein vom Parlament beschlossenes Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Sie wird nur in ganz wesentlichen Fragen eingesetzt. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend, d.h. das Gesetz kann nur dann in Kraft treten, wenn das Volk zugestimmt hat.

Gegenstand von Volksabstimmungen

Eine Volksabstimmung muss zwingend abgehalten werden,

  • wenn eine Gesamtänderung der Bundesverfassung in Kraft treten soll oder
  • wenn die Bundesversammlung verlangt, die Frage einer vorzeitigen Absetzung des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin zu klären

Grundsätzlich ist eine Volksabstimmung auch möglich, wenn mit einem Gesetzesvorhaben nur Teile der Bundesverfassung geändert oder nur einfache Gesetze beschlossen werden sollen.


Volksbefragung

Die Volksbefragung wird im Gegensatz zur Volksabstimmung vor der Beschlussfassung eines Gesetzes im Nationalrat durchgeführt und dient dazu, vor endgültigen Entscheidungen die Meinung der österreichischen Bevölkerung einzuholen. Das Ergebnis einer Volksbefragung hat rechtlich keine bindende Wirkung.

Gegenstand von Volksbefragungen

Gegenstand einer Volksbefragung muss eine Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung sein, zu deren Regelung die Bundesgesetzgebung zuständig ist. Zu Angelegenheiten, über die ein Gericht oder eine Verhandlungsbehörde zu entscheiden hat sowie Wahlen, kann das Volk nicht befragt werden.

Administrativ bestehen zu bundesweiten Wahlen wenige Unterschiede, insbesondere werden die gleichen Wahlbehörden tätig.


Stimmberechtigt bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen sind alle österreichischen Staatsbürger/österreichischen Staatsbürgerinnen, die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht wegen bestimmter gerichtlicher Verurteilungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Möglichkeit eines Wahlkartenantrages besteht sowohl bei der Volksabstimmung als auch bei der Volksbefragung. Nähere Informationen finden Sie unter Wahlen & Wahlkarten.

Nähere Informationen unter

Margret Weilharter

Meldeamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2a

+43 4212 5555-502

wahlen@stveit.com

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